Der Ausbau des Glasfasernetzes erfolgt sukzessiv

Kabelfernsehen

Wie bereits im BGSN AKTUELL 2023 berichtet, wird die Baugenossenschaft Selbsthilfe eG den Service des Kabelfernsehens für alle Mitglieder und Mieter, die bereits über einen Anschluss verfügen, kostenneutral aufrechterhalten. Es erfolgt nach Auslaufen der Übergangsfristen aus dem Gesetz zur Abschaffung des Nebenkostenprivileg keine Abrechnung mehr über die Nebenkosten ab dem 01.07.2024.
Das heißt für Sie, sofern Sie mit der jetzigen Situation zufrieden sind, dass Sie nichts weiter tun müssen. Es steht Ihnen allerdings frei, sich auf eigene Kosten einen anderen Anbieter zu suchen und sich über diesen, mit entsprechenden Diensten, passend für Ihre Bedürfnisse, beliefern zu lassen. Weiterhin hat sich die BGSN dazu entschlossen, die Gebäude, die im Ausbaugebiet des Glasfasernetztes der Telekom liegen, mit der entsprechenden Leitung versorgen zu lassen. Dieser Ausbau wird sukzessiv erfolgen (genaue Daten können an dieser Stelle leider nicht genannt werden) und wird dann bis in die Wohnung geführt. Dies aber ohne
jede Anschlussverpflichtung für Sie! Damit möchten wir unseren Beitrag zur Versorgung unserer Mitglieder und Mieter mit schnellem Internet und den gestiegenen Anforderungen an die Digitalisierung leisten.

BGSN Journal 2024 Netzausbau

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