Know How:
Wichtiger Schutz für Ihr Zuhause

was Mieter wissen sollten

Jeder kennt es: Oft sind es nur Kleinigkeiten, die plötzlich Schäden verursachen – ein verschüttetes Getränk, ein kaputtes Fenster oder ein kleines Missgeschick.

Doch manchmal trifft es einen auch richtig schwer – ein Einbruch, ein Wasserschaden oder ein Brand können das Leben plötzlich auf den Kopf stellen. Und wie es manchmal so ist, trifft einen das Unglück oft ganz unerwartet. In solchen Fällen ist es besonders wichtig zu wissen, wie man sich absichern kann, um nicht auch noch neben dem Ärger vor finanziellen Herausforderungen zu stehen.

Wir möchten Sie darauf hinweisen, dass eines der häufigsten Missverständnisse darin besteht, zu denken, die Absicherung des eigenen Hausrats sei durch den Vermieter oder die Gebäudeversicherung abgedeckt. Deswegen ist es vor allem dann, wenn Sie den Ersatz Ihres Hausrats im Schadensfall nicht einfach aus eigener Tasche bezahlen könnten, eine Hausratversicherung eine Überlegung wert.

In diesem Zusammenhang haben wir unsere Kollegin, Frau Cornelia Erb, befragt.

Versicherung Hausrat

Hallo Conny, wir freuen uns, dass Du dir noch einmal Zeit für uns genommen hast. Wir haben Dich bereits 2023 in unserem BGSN Aktuell vorgestellt, aber heute möchten wir mit Dir über etwas sprechen, das Dir persönlich besonders am Herzen liegt.

Cornelia Erb Ja, es ist mir sehr wichtig, noch einmal darauf hinzuweisen, dass es in einem Gebäude immer wieder mal zu Wasserschäden kommen und niemand etwas dafür kann. In diesem Fall deckt dann die Versicherung der BGSN aber nur das Eigentum der Baugenossenschaft, also das Gebäude selbst, und nicht das Eigentum der Mieter ab.

BGSN Warum beschäftigt Dich diese Thematik so sehr?

Cornelia Erb Oft sind Mieter entsetzt und frustriert, wenn ihr Vermieter nicht für den entstandenen Schaden an ihrem Eigentum aufkommt – und das ist dann auch in gewisser Weise verständlich. Deshalb ist es wichtig aufzuklären, warum eine private Hausratversicherung sehr sinnvoll ist.

BGSN Hast Du vielleicht ein Beispiel für uns?

Cornelia Erb Ja, klar. Stellen Sie sich vor, Sie kehren nach zwei Wochen Urlaub nach Hause zurück. Beim Öffnen der Wohnungstür bemerken Sie sofort einen unangenehmen Geruch. Beim genaueren Hinsehen wird das Ausmaß des Schadens deutlich: Der Boden, die Möbel und sogar elektrische Geräte sind durchnässt und erste Schimmelspuren zeichnen sich bereits ab. Die Ursache? In der Wohnung über Ihnen hat sich das Ablaufrohr der Badewanne ohne äußere Einwirkung gelöst, sodass bei jeder Nutzung von Dusche oder Badewanne Wasser in Ihre Wohnung gelangte. Weder Sie, noch der Mieter über Ihnen, trägt eine Schuld an diesem Vorfall.

BGSN Wer übernimmt dann die Kosten?

Cornelia Erb Ihr Eigentum kann ausschließlich durch eine private Hausratversicherung geschützt werden. Im Schadensfall müssen Sie selbst Ersatzansprüche bei Ihrer Versicherung geltend machen – auch wenn Sie unverschuldet in diese Situation geraten sind. Die Gebäudeversicherung kommt für alle Schäden am und im Gebäude auf. Dazu gehören unter anderem Leitungen, Rohre, Fassaden oder Dächer, etc. Schäden an Ihrem Eigentum (Möbel, Bodenbeläge, Fernseher etc.) werden jedoch nicht durch die Gebäudeversicherung reguliert.

BGSN Vielen Dank, dass Du dir Zeit für uns genommen hast.


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