Struktur
BGSN Baugenossenschaft Selbsthilfe eG
Die Struktur der Gesnossenschaft
Die Struktur der Genossenschaft, ihr Aufbau und ihre Zusammensetzung werden im Genossenschaftsgesetz und in der Satzung geregelt.
Die Genossenschaftsorgane umfassen den Vorstand, den Aufsichtsrat und die Mitgliederversammlung. Sie sind fester Bestandteil jeder eingetragenen Genossenschaft.
Die Mitgliederversammlung ist das höchste Organ der Genossenschaft.
Die Aufsichtsratsmitglieder beraten, kontrollieren und bestellen den Vorstand, während der Vorstand die Geschäfte der Genossenschaft leitet und diese nach außen vertritt.
Mitgliederversammlung
Die Mitgliederversammlung ist das Organ für Grundsatzentscheidungen und wird auch als das „Parlament“ der Genossenschaft bezeichnet. Hier kann jedes Mitglied teilnehmen und so die Genossenschaft aktiv mitgestalten.
Aufgaben der Mitgliederversammlung (u.a.)
- Entscheidungen über Änderungen der Satzung
- Feststellung des Jahresabschlusses (Bilanz, GuV, Anhang)
- Entscheidung über die Verwendung des Bilanzgewinnes
- Entlastung des Vorstandes und Aufsichtsrates
- Wahl des Aufsichtsrates
Aufsichtsrat
Der Aufsichtsrat ist das Kontroll- und Beratungsorgan.
Aufgaben des Aufsichtsrates (u.a.)
- Förderung, Beratung und Überwachung des Vorstandes in seiner Geschäftsführung
- Vertretung der Genossenschaft gegenüber den Vorstandsmitgliedern
- Kenntnisnahme der Inhalte der Prüfungsberichte
- Leitung der Mitgliederversammlung durch den Vorsitzenden/Stellvertreter des Aufsichtsrates
- Bestellung des Vorstandes
Vorstand
Der Vorstand ist das Leitungsorgan.
Aufgaben des Vorstand (u.a.)
- Leitung der Genossenschaft in eigener Verantwortung
- Vertretung der Genossenschaft nach außen
- Führung der Geschäfte der Genossenschaft Finanz-, Investitions- und Personalplanung
- Sicherstellung eines ordnungsgemäßen Rechnungswesens
- Führung der Mitgliederliste
- Reporting
Vorteile einer
Genossenschaft
Eine Mitgliedschaft bei einer Genossenschaft bietet zahlreiche Vorteile
- die Förderung der Mitglieder steht im Mittelpunkt
- starke Gemeinschaft
- Recht auf Mitbestimmung und Mitgestaltung
- vertraglich gesichertes unbegrenztes Wohnrecht
- die Genossenschaftsanteile kommen dem Eigenkapital der Genossenschaft zu Gute
- Nutzung des umfangreichen, ständig wachsenden Dienstleistungs- und Serviceangebotes
Vorteile einer genossenschaftlichen Betreuung gegenüber anderen Vermietern:
Ein erhebliches Argument ist das Prinzip der Sicherheit, heute mehr denn je. Viele Elemente genossenschaftlicher Wohnrechte sind heute in die allgemeine Mietenschutzgesetzgebung eingeflossen und spiegeln somit die Vorreiterrolle der Baugenossenschaften in Sachen Mieterschutz wider.
Als Ihr Betreuer und Berater kann die Baugenossenschaft Selbsthilfe eG auf Erfahrungen beim Bauen, Instandsetzen, Instandhalten und Verwalten von mehr als 110 Jahren zurückgreifen. Dies zeigt sich u.a.
- in der Satzung
- in der Betreuung und bei der Abwicklung technischer Leistungen
- in der Unterstützung bei der Suche nach geeigneten Wohnformen
- in Verwaltungsangelegenheiten
- in der Weitergabe von Erfahrungen zum Wohle und Vorteil der Nutzer und Mitglieder
Die Rechtsform der Genossenschaft ist schon weit über 100 Jahre in Deutschland verbreitet und bewahrt. Derzeit bestehen ca. 2.000 Wohnungsgenossenschaften mit einer Mitgliederzahl von mehr als 3 Mio. Mitgliedern. Der Marktanteil der genossenschaftlichen Wohnungen betragt derzeit ca. 10% des Gesamtwohnungsmarktes.