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Struktur

BGSN Struktur

BGSN Baugenossenschaft Selbsthilfe eG

Die Struktur der Gesnossenschaft

Die Struktur der Genossenschaft, ihr Aufbau und ihre Zusammensetzung werden im Genossenschaftsgesetz und in der Satzung geregelt.

Die Mitgliederversammlung ist das höchste Organ der Genossenschaft.

Die Aufsichtsratsmitglieder beraten, kontrollieren und bestellen den Vorstand, während der Vorstand die Geschäfte der Genossenschaft leitet und diese nach außen vertritt.

Mitgliederversammlung

Die Mitgliederversammlung ist das Organ für Grundsatzentscheidungen und wird auch als das „Parlament“ der Genossenschaft bezeichnet. Hier kann jedes Mitglied teilnehmen und so die Genossenschaft aktiv mitgestalten.

Aufgaben der Mitgliederversammlung (u.a.)

Aufsichtsrat

Der Aufsichtsrat ist das Kontroll- und Beratungsorgan.

Aufgaben des Aufsichtsrates (u.a.)

Vorstand

Der Vorstand ist das Leitungsorgan.

Aufgaben des Vorstand (u.a.)


Vorteile einer
Genossenschaft

Eine Mitgliedschaft bei einer Genossenschaft bietet zahlreiche Vorteile

Vorteile einer genossenschaftlichen Betreuung gegenüber anderen Vermietern:

Ein erhebliches Argument ist das Prinzip der Sicherheit, heute mehr denn je. Viele Elemente genossenschaftlicher Wohnrechte sind heute in die allgemeine Mietenschutzgesetzgebung eingeflossen und spiegeln somit die Vorreiterrolle der Baugenossenschaften in Sachen Mieterschutz wider.

Als Ihr Betreuer und Berater kann die Baugenossenschaft Selbsthilfe eG auf Erfahrungen beim Bauen, Instandsetzen, Instandhalten und Verwalten von mehr als 110 Jahren zurückgreifen. Dies zeigt sich u.a.

Die Rechtsform der Genossenschaft ist schon weit über 100 Jahre in Deutschland verbreitet und bewahrt. Derzeit bestehen ca. 2.000 Wohnungsgenossenschaften mit einer Mitgliederzahl von mehr als 3 Mio. Mitgliedern. Der Marktanteil der genossenschaftlichen Wohnungen betragt derzeit ca. 10% des Gesamtwohnungsmarktes.

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