Wohngarantie
BGSN Baugenossenschaft Selbsthilfe eG
Was wir Ihnen
Garantieren
Fünf gute Gründe für die Nutzung einer Genossenschaftswohnung der Baugenossenschaft Selbsthilfe eG sind:
Recht auf wohnliche Versorgung gem. §14 Satzung
Das Nutzungsverhältnis kann nur bei schwerwiegenden Verstößen gegen die Satzung der Baugenossenschaft Selbsthilfe eG gekündigt werden.
Risikominimiertes Wohnen auf Dauer
Die Miethöhe ist nicht an eine etwaige Gewinnerwartung eines Investors gebunden, sondern auf Kostendeckung ausgerichtet.
Die Wohnraumversorgung für Kinder
Die Mitgliedschaft (nicht die Wohnung) ist vererbbar, so dass auch Kinder und Enkel ein genossenschaftliches Dauernutzungsrecht erwerben können.
Die Mitbestimmung
Alle grundsätzlichen Entscheidungen werden per Mehrheitsbeschluss in der Mitgliederversammlung beschlossen.
Kompetenz in Nordbayern
Über die Grenzen Nürnbergs hinaus ist die Baugenossenschaft Selbsthilfe eG in weiteren 17 nordbayerischen Städten und Landkreisen vertreten. Des Weiteren verfügen wir über Partnerunternehmen in allen Gesellschaftsformen über ganz Deutschland verteilt.