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Wohngarantie

BGSN Baugenossenschaft Selbsthilfe eG

Was wir­­ Ihnen
Garantieren

Fünf gute Gründe für die Nutzung einer Genossenschaftswohnung der Baugenossenschaft Selbsthilfe eG sind:

Recht auf wohnliche Versorgung gem. §14 Satzung

Das Nutzungsverhältnis kann nur bei schwerwiegenden Verstößen gegen die Satzung der Baugenossenschaft Selbsthilfe eG gekündigt werden.

Risikominimiertes Wohnen auf Dauer

Die Miethöhe ist nicht an eine etwaige Gewinnerwartung eines Investors gebunden, sondern auf Kostendeckung ausgerichtet.

Die Wohnraumversorgung für Kinder

Die Mitgliedschaft (nicht die Wohnung) ist vererbbar, so dass auch Kinder und Enkel ein genossenschaftliches Dauernutzungsrecht erwerben können.

Die Mitbestimmung

Alle grundsätzlichen Entscheidungen werden per Mehrheitsbeschluss in der Mitgliederversammlung beschlossen.

Kompetenz in Nordbayern

Über die Grenzen Nürnbergs hinaus ist die Baugenossenschaft Selbsthilfe eG in weiteren 17 nordbayerischen Städten und Landkreisen vertreten. Des Weiteren verfügen wir über Partnerunternehmen in allen Gesellschaftsformen über ganz Deutschland verteilt.

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