Vorteile
BGSN Baugenossenschaft Selbsthilfe eG
Vorteile einer Genossenschaft
Eine Mitgliedschaft bei einer Genossenschaft bietet zahlreiche Vorteile
- die Förderung der Mitglieder steht im Mittelpunkt
- eine starke Gemeinschaft
- das Recht auf Mitbestimmung und Mitgestaltung
- ein vertraglich gesichertes unbegrenztes Wohnrecht
- die Genossenschaftsanteile kommen dem Eigenkapital der Genossenschaft zu Gute
- die Nutzung des umfangreichen, ständig wachsenden Dienstleistungs- und Serviceangebotes
Vorteile einer genossenschaftlichen Betreuung gegenüber anderen Vermietern:
Ein erhebliches Argument ist das Prinzip der Sicherheit, heute mehr denn je. Viele Elemente genossenschaftlicher Wohnrechte sind heute in die allgemeine Mietenschutzgesetzgebung eingeflossen und spiegeln somit die Vorreiterrolle der Baugenossenschaften in Sachen Mieterschutz wider.
Erfahrung
Als Ihr Betreuer und Berater kann die Baugenossenschaft Selbsthilfe eG auf Erfahrungen beim Bauen, Instandsetzen, Instandhalten und Verwalten von mehr als 110 Jahren zurückgreifen. Dies zeigt sich u.a.
- in der Satzung
- in der Betreuung und bei der Abwicklung technischer Leistungen
- in der Unterstützung bei der Suche nach geeigneten Wohnformen
- in Verwaltungsangelegenheiten
- in der Weitergabe von Erfahrungen zum Wohle und Vorteil der Nutzer und Mitglieder
Die Rechtsform der Genossenschaft ist schon weit über 100 Jahre in Deutschland verbreitet und bewahrt. Derzeit bewirtschaften die ca. 2.000 Wohnungsgenossenschaften rund 2,2 Mio. Wohnungen und bieten etwa 5 Mio. Menschen ein gutes und sicheres zuhause. Die Genossenschaften in Deutschland haben eine Mitgliederzahl von mehr als 3 Mio. Mitgliedern und der Marktanteil der genossenschaftlichen Wohnungen betragt derzeit etwas mehr 10% des Gesamtmietwohnungsmarktes.
Prinzipien einer Genossenschaft
Hauptziel
Die wirtschaftliche Förderung ihrer Mitglieder.
Grundlagen
Das Genossenschaftsgesetz mit der Satzung für die Regelung der Mitgliedschaft, sowie Rechte und Pflichten der Mitglieder.
Grundgedanke §1 (GenG)
Genossenschaften sind Gesellschaften von nicht geschlossener Mitgliederzahl, welche die Förderung des Erwerbers oder der Wirtschaft ihrer Mitglieder mittels gemeinschaftlichen Geschäftsbetriebes bezwecken.
Gegenstand
Der Gegenstand ist in §2 der Satzung der Baugenossenschaft Selbsthilfe eG festgeschrieben: „Die Genossenschaft kann Bauten in allen Rechts- und Nutzungsformen bewirtschaften, errichten, erwerben und betreuen. Sie kann alle im Bereich der Wohnungswirtschaft, des Städtebaus und der Infrastruktur anfallenden Aufgaben übernehmen. Hierzu gehören Gemeinschaftsanlagen und Folgeeinrichtungen, Laden und Räume für Gewerbebetriebe, soziale, wirtschaftliche und kulturelle Einrichtungen und Dienstleistungen. Beteiligungen sind zulässig.“
Die Genossenschaft wird vom dokumentarischen Prinzip getragen, wobei grundsätzlich gilt: „Jedes Mitglied hat in der Generalversammlung eine nicht übertragbare Stimme (gem. Satzung §31)“
Die alltäglichen notwendigen Geschäftsentscheidungen werden über die sog. „repräsentative Demokratie“ (durch Vorstand und Aufsichtsrat) getroffen.
Entscheidungsbefugnis der Mitgliederversammlung (vgl. auch Satzung) besteht u.a. für:
- Änderung der Satzung
- Feststellung des Jahresabschlusses
- Entlastung der Organe
- Wahl des Aufsichtsrates
Eine Genossenschaft folgt dem Solidaritätsprinzip mit allen Merkmalen der demokratischen Kompromissfähigkeit.