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Mitgliedschaft

Mitglieder BGSN

BGSN Baugenossenschaft Selbsthilfe eG

Mitgliedschaft
bei der BGSN

Wir heißen jeden, der Mitglied unserer Baugenossenschaft Selbsthilfe eG werden möchte, recht herzlich willkommen!

Der Erwerb der Mitgliedschaft erfordert:

Eigentümer einer Genossenschaft sind ihre Mitglieder. Als Genossenschaft vermieten wir ausschließlich an unsere Mitglieder.

Grundsätze

Genossenschaften basieren auf demokratischen Grundsätzen. Bei uns hat jedes Mitglied aktives und passives Wahlrecht bei der Wahl der Aufsichtsräte. Damit sind alle Mitglieder gleichberechtigt – unabhängig von der Anzahl der gezeichneten Mitgliedsanteile hat jedes Mitglied eine Stimme. Das höchste Organ der Genossenschaft ist die Mitgliederversammlung. Sie beschließt über wesentliche Belange der Genossenschaft und wählt den Aufsichtsrat. Jedes Mitglied kann sich für die Umsetzung der gemeinschaftlichen Interessen einsetzen und damit an der Entwicklung der Genossenschaft mitwirken.

Mit Eintritt in die Genossenschaft erwirbt jedes Mitglied einen Genossenschaftsanteil. Die eingezahlten Anteile kommen jedem Mitglied zugute, da mit diesen Anteilen werterhaltende Maßnahmen am gemeinsamen Bestand finanziert werden, neuer Wohnraum geschaffen und in umweltschonende Energieversorgung investiert wird.

Als Miteigentümer am genossenschaftlichen Eigentum trägt jedes Mitglied auch Sorge für einen verantwortungsvollen Umgang mit seinem Lebensumfeld.

Rechte &
Pflichten

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