Mitgliedschaft
BGSN Baugenossenschaft Selbsthilfe eG
Mitgliedschaft
bei der BGSN
Wir heißen jeden, der Mitglied unserer Baugenossenschaft Selbsthilfe eG werden möchte, recht herzlich willkommen!
Der Erwerb der Mitgliedschaft erfordert:
- eine vom Bewerber zu unterzeichnende unbedingte Beitrittserklärung
- die Zulassung durch die Genossenschaft
- die Übernahme von 42 Geschäftsanteilen (mitgliedschaftsbegründete Pflichtanteile)
- Entrichtung des aktuell gültigen Eintrittsgeldes
- den Abschluss eines Nutzungsvertrages über Wohnraum
Eigentümer einer Genossenschaft sind ihre Mitglieder. Als Genossenschaft vermieten wir ausschließlich an unsere Mitglieder.
Grundsätze
Genossenschaften basieren auf demokratischen Grundsätzen. Bei uns hat jedes Mitglied aktives und passives Wahlrecht bei der Wahl der Aufsichtsräte. Damit sind alle Mitglieder gleichberechtigt – unabhängig von der Anzahl der gezeichneten Mitgliedsanteile hat jedes Mitglied eine Stimme. Das höchste Organ der Genossenschaft ist die Mitgliederversammlung. Sie beschließt über wesentliche Belange der Genossenschaft und wählt den Aufsichtsrat. Jedes Mitglied kann sich für die Umsetzung der gemeinschaftlichen Interessen einsetzen und damit an der Entwicklung der Genossenschaft mitwirken.
Mit Eintritt in die Genossenschaft erwirbt jedes Mitglied einen Genossenschaftsanteil. Die eingezahlten Anteile kommen jedem Mitglied zugute, da mit diesen Anteilen werterhaltende Maßnahmen am gemeinsamen Bestand finanziert werden, neuer Wohnraum geschaffen und in umweltschonende Energieversorgung investiert wird.
Als Miteigentümer am genossenschaftlichen Eigentum trägt jedes Mitglied auch Sorge für einen verantwortungsvollen Umgang mit seinem Lebensumfeld.
Rechte &
Pflichten
Daran halten wir uns und unsere Mitglieder:
- Alle Mitglieder haben gleiche Rechte und üben diese durch die Wahl des Aufsichtsrates und der Teilnahme an der Mitgliederversammlung aus, sofern sie nicht selbst als Vertreter gewählt werden
- Für die Überlassung einer Genossenschaftswohnung erhält das Mitglied einen Dauernutzungsrecht (Mietvertrag), der dem Mitglied ein praktisch unbegrenztes Wohnrecht gewährleistet
- Mit dem erworbenen Geschäftsguthaben ist das Mitglied sowohl Mietender als auch gleichzeitig Miteigentümer der Genossenschaft. Mitglieder sind berechtigt, alle Dienstleistungen, Einrichtungen und andere Vorteile der Genossenschaft in Anspruch zu nehmen
- Bei Überlassung einer Genossenschaftswohnung sind vom Mitglied entsprechend der Wohnungsgröße weitere Geschäftsanteile zu zeichnen
- Bei Kündigung der Mitgliedschaft wird dem Mitglied das Geschäftsguthaben satzungsgemäß zurückerstattet
- Jedes Mitglied ist grundsätzlich verpflichtet, bei Bedarf für die Erhaltung des genossenschaftlichen Eigentums Gemeinschaftshilfe nach den Beschlüssen der Mitgliederversammlung zu leisten