Know How:
Vermeidung von Wasserschäden
Anhand unserer Schadensdokumentation und deren Auswertungen ist uns aufgefallen, dass eine Vielzahl der entstandenen Wasserschäden durch undichte/ fehlerhafte Anschlüsse oder auch falsche Entsorgung von Abfällen/ Speiseresten/ Hygieneartikeln entstanden sind.
Sie können aktiv bei der Vermeidung solcher Wasserschäden mithelfen und somit Unannehmlichkeiten, die eine Schadenssanierung mit sich bringt, verhindern.
Deshalb möchten wir Sie bitten vermehrt auf folgende Punkte/ Details zu achten:


1. Prüfung der Anschlüsse von eigenem Wasch- und Spülgerät zur Vermeidung von Wasserschäden – Konkret empfehlen wir:
- Verbindungsschläuche auf Risse, Verschleiß oder lose Schellen prüfen.
- Sichtprüfung rund um die Anschlüsse auf Feuchtigkeit oder Nässe.
- Sicherstellen, dass Schläuche fest verbunden und Dichtungen intakt sind.
- Prüfen Sie, dass der Wasserzufuhrschlauch vollständig geöffnet ist, keine Verstopfung vorliegt und somit kein Rückstau besteht.
2. Abfallentsorgung – Wichtiger Hinweis:
- Entsorgen Sie nichts in Abflüssen von WC oder Küche, was dort Verstopfungen verursachen könnte. Dazu gehören u. a. Fett, Öle, Essensreste, Hygieneartikel, Feuchttücher, Tampons, Kupferreste, Medikamente oder starke Verschmutzungen.
- Verwenden Sie stattdessen geeignete Mülleimer und gegebenenfalls spezielle Entsorgungseinrichtungen.
- Leeren Sie Fett- bzw. Abwaschreste in den Restmüll bzw. gemäß lokaler Vorschriften und entsorgen Sie Öle und Fett separat gemäß Anweisungen der Gemeinde.
3. Zusätzlicher Hinweis gemäß Mietvertrag:
Jeder Mieter hat die Pflicht, Schäden, insbesondere Nässeschäden, unverzüglich dem Vermieter zu melden, um Folgeschäden zu vermeiden. Für Schäden, die durch mangelnde Mitwirkungspflicht entstanden sind, können die betreffenden Mietparteien haftbar gemacht werden.
Praxisbeispiel Wasserschaden 2025
Wir möchten Ihnen zum Thema „Vermeidung von Wasserschäden“ ein Beispiel aus der Praxis vorstellen, das enorme Auswirkungen im Jahr 2025 verursacht hat.
Im Rahmen der Auswertung der jährlichen Betriebskosten wurde festgestellt, dass der Wasserverbrauch in einer unserer Liegenschaften in Nürnberg in den vergangenen Jahren erheblich angestiegen ist. Bereits im Jahr 2024 war ein erhöhter Verbrauch festzustellen und im Jahr 2025 kam es zu einem massiven Anstieg. Auch im laufenden Jahr 2026 zeigte sich in den ersten Monaten weiterhin ein deutlich überhöhter Verbrauch. Um die Ursache hierfür zu klären, hat die BGSN ein Fachunternehmen beauftragt, sämtliche Wohnungen des Hauses zu überprüfen. Bei dieser Begehung wurde festgestellt, dass in einer Wohnung der installierte Druckspüler der Toilette dauerhaft Wasser durchlaufen ließ. Dieser Zustand war sowohl optisch als auch akustisch eindeutig feststellbar, da ein permanentes, deutlich hörbares Fließgeräusch vorlag.
Es ist davon auszugehen, dass dieser Defekt über einen längeren Zeitraum bestand und zu dem erheblichen Mehrverbrauch an Wasser geführt hat.
Als Mieter ist man per Gesetz verpflichtet, Mängel an der Mietsache unverzüglich an den Vermieter zu melden (§ 536c BGB). Dieser Verpflichtung ist der Mieter offensichtlich über einen langen Zeitraum nicht nachgekommen. Das dauerhafte Durchlaufen der Toilettenspülung stellt einen klar erkennbaren Mangel dar, der bei normaler Nutzung der Wohnung ohne Weiteres wahrnehmbar gewesen sein muss. Das Unterlassen einer entsprechenden Meldung stellt daher eine erhebliche Pflichtverletzung aus dem bestehenden
Mietverhältnis dar.
Der daraus entstandene Gesamtschaden beläuft sich auf insgesamt ca. 8.500,00 Euro und ist vollständig vom Mieter zu tragen, da in diesem Fall die Fürsorgepflicht eindeutig verletzt wurde.

